Rettungsgasse

Grundsätzlich gilt es, eine freie Bahn für Rettungsfahrzeuge zu schaffen, sobald der Verkehr stockt. Egal ob es im Berufsverkehr eine Baustelle oder tatsächlich ein Unfall ist.

Die freie Bahn für Rettungsfahrzeuge – die Rettungsgasse – muss gebildet werden, bevor sich die Einsatzfahrzeuge nähern, denn stehen die Verkehrsteilnehmer schon dicht auf dicht im Stau, ist es nahezu unmöglich zu rangieren um eine Rettungsgasse zu bilden und es geht unnötig Zeit verloren.

Da der Standstreifen nicht für Einsatzfahrzeuge geeignet ist, ist die Bildung einer Rettungsgasse von entscheidender Bedeutung. Je schneller die Helfer vor Ort sind, desto schneller kann eine effektive Hilfe erfolgen und der Stau löst sich schneller auf.

Die Rettungsgasse darf ausschließlich von Rettungs- und Hilfsfahrzeugen befahren werden wie Polizei, Rettungsdienst, Notarzt, Feuerwehr und Abschleppdienst. Bleiben sie also so lange in ihrer Spur, bis der Verkehrsfluss wiederhergestellt ist. Fahren sie niemals einem Rettungs- oder Hilfsfahrzeug in der Rettungsgasse hinterher.